Innenaufnahme eines mehrstöckigen Gebäudeflurs mit hellem Tageslicht, Balkonen und Geländern

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Sechs Planungstipps für die Gestaltung barrierefreier öffentlicher Gebäude

Viele Menschen besuchen täglich öffentliche Gebäude. Sei es das Büro zum Arbeiten, das Einkaufszentrum, die Arztpraxis oder das Rathaus in der Stadt. Diese Gebäude müssen laut der Musterbauordnung (MBO) barrierefrei sein. Denn: Alle Nutzenden sollen das Gebäude uneingeschränkt betreten können. Doch was gibt es bei der Planung öffentlicher barrierefreier Gebäude zu berücksichtigen? Der folgende Beitrag hält sechs wertvolle Tipps für Sie parat.

Der demografische Wandel schreitet weiter voran. Im Zuge dessen wird das barrierefreie Planen immer wichtiger. PlanerInnen und ArchitektInnen müssen auf die älter werdende Gesellschaft und die damit verbundenen Folgen reagieren, indem sie passende Architekturkonzepte entwickeln. Doch Barrierefreiheit ist – gemäß des Universal Design-Prinzips – nicht nur ein Thema, das ältere Menschen betrifft.

Barrierefreiheit versteht sich heute nicht mehr nur als ein Zugang öffentlicher Bereiche für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Es richtet sich nach den Bedürfnissen bzw. Kompetenzen Einzelner. Von Ihnen als ArchitektIn oder PlanerIn sind innovative Systemlösungen gefragt, die die Anforderungen jedes Nutzenden adressieren. Der barrierefreie Zugang zu sämtlichen öffentlichen Gebäuden muss für alle Personen möglich sein.  

Welche Arten von öffentlichen Gebäuden gibt es?

Laut § 50 Abs. 2 Musterbauordnung (MBO) zählen zu öffentlich zugänglichen Gebäuden folgende:

  • Sport- und Freizeitstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
  • Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
  • Stellplätze, Garagen sowie Toilettenanlagen

In der MBO finden sich allerdings nur Empfehlungen. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Planung barrierefreier öffentlicher Gebäude sind in den Bauordnungen der Länder festgelegt. Zudem werden sie durch technische Baubestimmungen definiert. Darüber hinaus ergeben sich je nach Gebäudeart weitere rechtliche Vorgaben. Hier finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer.

Folgende Tipps sollten Sie bei der Planung barrierefreier öffentlicher Gebäude berücksichtigen:

Öffentliches WC

1. Tipp: Barrierefreie öffentliche Gebäude planen nach DIN 18040-1

Die Grundlagen für die Planung öffentlicher barrierefreier Gebäude finden Sie in der DIN 18040 Abschnitt 1. Ziel der DIN ist es, eine Architektur zu schaffen, die alle Menschen einschließt. Sie berücksichtigt sowohl geringe sensorische Fähigkeiten als auch motorische Einschränkungen gleichberechtigt. Ein öffentliches Gebäude barrierefrei zu errichten, ermöglicht allen Menschen dessen Zugang und Nutzung. Ohne Erschwernis und so, dass die eintretenden Personen keine Hilfe von Dritten benötigen. Die DIN schließt dabei nicht nur Menschen mit motorischen Einschränkungen ein – etwa Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind –, sondern auch Körperkraft, Motorik und Koordinationsfähigkeit.

 

Für welche Gebäude ist die DIN 18040 vorgeschrieben?

Die DIN 18040 ist für Neubauten gültig, ist aber ebenso für die Modernisierung oder den Umbau öffentlicher Gebäude anwendbar. Berücksichtigen Sie bei der Planung, dass die spezifischen Anforderungen für Arbeitsstätten nicht mehr in die Norm für Barrierefreies Bauen und Planen, sondern in die neuen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) übernommen wurden. Bei der Planung bedeutet dies für Sie, dass keine Drehflügeltüren in die Räume laufen dürfen, da nur so ein Blockieren von Türen vermeidbar ist. NutzerInnen müssen Türen außerdem von außen entriegeln können. Zudem sollten sich alle Bedienelemente sitzend erreichen lassen.

 

2. Tipp: Setzen Sie Kontraste ein

Körperliche Beeinträchtigungen betreffen oft die Sehfähigkeit von Menschen. Hinweise hierzu liefert die DIN 32975. Hier geht es darum, wie visuelle Informationen im öffentlichen Raum – also in öffentlichen Gebäuden – zur barrierefreien Nutzung ausgestaltet sein sollten. Denn offensichtlich für das Thema barrierefreies Bauen ist es, physische Barrieren zu vermeiden, etwa für RollstuhlnutzerInnen. Mit Sicherheit berücksichtigen Sie bei der Planung Aspekte wie die Türbreite im barrierefreien öffentlichen Gebäude. Allerdings sind auch Kontraste im Zuge der Barrierefreiheit enorm wichtig. Sie helfen dabei, Treppen deutlich besser wahrzunehmen. Eine normgerechte Kantenmarkierung bedeutet, optische Kontraste einzusetzen und passende Streifen an der Treppenstufe (4-5 cm Breite) anzubringen. Ebenso wichtig sind daneben Beschriftungen und Leitsysteme – etwa durch Handläufe.

Mit den ENTRO Handlaufsystemen bietet HEWI hierfür die passende Lösung. Das System Color besteht aus hochwertigem Polyamid und ist in 16 verschiedenen Farben erhältlich. Menschen nehmen im höheren Alter knallige Akzente deutlich besser wahr – stets in Kombination mit starken Kontrasten. Eine weitere Möglichkeit für Menschen mit Seheinschränkungen besteht darin, Angaben zum Stockwerk als ertastbare Information bereitzustellen. Etwa in Braille- oder in Profilschrift. Ältere Menschen, die im Alter erblinden, erlernen die Brailleschrift oftmals nicht mehr. In diesem Fall hilft die Profilschrift – etwa am Handlauf angebracht –, dass sich die Menschen deutlich besser zurechtfinden.

3. Tipp: Setzen Sie auf qualitative Ausstattung des Sanitärraums im barrierefreien öffentlichen Gebäude

Wenn es darum geht, barrierefreie öffentliche Gebäude zu planen, stellen die barrierefreien Sanitärräume und barrierefreien WCs eine Herausforderung dar. Der Sanitärbereich muss so gestaltet sein, dass ihn alle Menschen nutzen. Voll RollstuhlfahrerInnen, über Rollator-NutzerInnen, blinden oder sehbehinderte Menschen oder solchen, die kognitive Einschränkungen haben. Rechtliche Vorgabe ist, dass jedes öffentlich zugängliche Gebäude mindestens einen Sanitärraum für RollstuhlnutzerInnen hat – dieser kann geschlechtsneutral sein.

Wie barrierefreie Sanitärräume ausgestattet sein müssen, um der Norm gerecht zu werden, erfahren Sie in unseren Planungstipps rund um Dusche, Waschtisch und WC. Generell lässt sich allerdings festhalten, dass im öffentlichen Sanitärraum Produkte einer außergewöhnlichen Beanspruchung ausgesetzt sind. Sie müssen nicht nur vor Vandalismus und gut vor Diebstahl geschützt sein, sondern qualitativ hochwertig sein, um der hohen Dauerbelastung Stand zu halten. Serie 805 oder auch System 162 von HEWI sind wie geschaffen für den Einsatz im öffentlichen barrierefreien Bad. Ebenso denkbar ist der Einsatz von System 900, das aufgrund seinen Farbvarianten in Edelstahl und Chrom sowie den Pulverbeschichtung in Weiß, Grautönen oder Schwarz für jedes Bad geeignet ist.

4. Tipp: Holen Sie sich einenplanung-und-beratung fachkompetenten Partner bei der Planung an Ihre Seite

Manchmal ist es nicht so einfach, neben den alltäglichen beruflichen Herausforderungen auch noch Themen wie DIN-Normen oder andere gesetzliche Vorschriften im Blick zu behalten. Es bietet sich daher an, auf einen kompetenten Partner zu vertrauen, der bei der Planung und Umsetzung von öffentlichen barrierefreien Gebäuden unterstützt.

In unseren Seminaren und Fortbildungen für PlanerInnen und ArchitektInnen bringen wir Sie auf den neusten Stand in Sachen DIN-Normen und weiteren Bauvorschriften. Mit unserem Service Center Barrierefrei bieten wir Ihnen dafür das passende Angebot. Neben einer telefonischen Beratung stellen wir Ihnen als ArchitektIn, PlanerIn oder VerarbeiterIn einen kostenlosen Planungsservice bereit. Darunter beispielsweise die Ausarbeitung individueller und direkt umsetzbarer Ausstattungspläne anhand von Grundriss-Skizzen sowie Aufmaß der Anschlüsse. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.

 

5. Tipp: Berücksichtigen Sie die Raumakustik

Wenn es um die Planung barrierefreier Gebäude geht, sind die Herausforderungen von Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen zu beachten. Hinweise dazu finden sich in der DIN 180401: Hörsamkeit (Raumakustik). Dahingehende Planungen sollten nicht nur „Veranstaltungsräume“ einbeziehen, sondern alle Räume, in denen Kommunikation stattfindet. Und das ist praktisch überall, wo sich Menschen begegnen. Dafür sind höhere bau- sowie raumakustische Anforderungen nötig.

Personen, die beispielsweise über ein restliches Hörvermögen verfügen, nehmen bei entsprechender Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln wie Hörgeräten, induktiven Höranlagen, Infrarot- oder Funkanlagen uneingeschränkt an der Kommunikation teil. Für Schwerhörige sind übliche Beschallungsanlagen nicht ausreichend. Vielmehr sollten Sie die akustischen Signale zum Schwerhörigen direkt einzuspielen, wofür spezielle Systeme nötig sind.

Unter Umständen ist ein solches System in manchen Räumen nötig, auch wenn für Guthörende kein Lautsprechersystem installiert sein muss. Ebenso wichtig für die Verständlichkeit ist es, die Nachhallzeit des Raumes möglichst stark zu verkürzen und die ZuhörerInnenplätze so nahe wie möglich an der Sprecherposition zu platzieren. Konferenzräume sollten Sie so anlegen, dass sich alle SprecherInnen durch eine kreisförmige Tischanordnung sehen können.

 

6. Tipp: Beantragen Sie Fördermittel für barrierefreie öffentliche gebäude

Unter dem Motto „Barrierearme Stadt“ können Städte und Kommunen Fördermittel bei der KfW beantragen, um Barrieren innerhalb öffentlicher Gebäude zu reduzieren. Es gilt, Wege zu Gebäuden und Stellplätzen barrierearm zu gestalten, den Zugang zu Gebäuden zu vereinfachen und Niveauunterschiede vertikal zu erschließen und zu überwinden. Dies ist beispielsweise möglich, indem Gemeinden und Kommunen Rampen, Treppen oder Aufzüge errichten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der KfW.

 

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